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Wichtig - Informationen der Schulleitung

18.03.2024

Liebe Eltern,

bitte entnehmen Sie dem beiliegenden Schreiben die Informationen zu dem Schülerticket Hessen:

Informationen zu dem Schülerticket Hessen 2024

29.01.2024

Liebe Eltern,

beachten Sie bitte die Änderungen für folgende Tage: 

2. Februar -> Zeugnisausgabe

9. Februar -> Fastnachtsfeier

12. Februar -> Rosenmontag

13. Februar -> Pädagogischer Tag

 

Nähere Informationen finden Sie im Bereich Termine.

 

 

22.01.2024

Die Fundkisten wurden in den Weihnachtsferien geleert.

Achtung! Unsere Fundkisten laufen über und werden bald geleert!

Liebe Eltern,

schauen Sie bitte selbst und erinnern Sie bitte auch Ihre Kinder daran, bei den Fundsachen nach Ihren vermissten Kleidungsstücken nachzusehen. 

In den Weihnachtsferien werden die Körbe wieder geleert und die verbleibenden Kleidungsstücke kommen einem gemeinnützigen Zweck zugute.

Wartezeiten an den Bushaltestellen

Schulfrei bei Eis und Schnee? - hessenWARN informiert bei witterungsbedingten Schulausfällen / App kostenlos downloaden

10.10.2023

Für die Eltern der Klassen 3 & 4 findet am 28. November ein Elternabend zur Mediennutzung im Grundschulalter statt, Sie sind herzlich dazu eingeladen!

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20.09.2023

Bitte beachten Sie, dass spontane Anmeldungen zur Betreuung nur im dringenden Notfall möglich sind.

 

19.09.2023

Im Bereich Service -> Downloads finden Sie nun eine Übersicht der Ferientermine für das aktuelle Schuljahr 2023-2024.

 

05.09.2023

Wir haben die allgemeinen Termine bis zu den Weihnachtsferien aktualisiert, schauen Sie da bitte hinein.

 

01.09.2023

Ein Teil des Gehweges beim Zollweg ist aktuell für einen längeren Zeitraum gesperrt.

Informieren Sie sich bitte über den folgenden Link und laufen Sie mit ihrem Kind die aktuelle Umleitung zu Fuß ab:

Gehwegsperrung: Fuldaer Straße - Zollweg

Ansprechpartner

Ansprechpartner in der Schule ist zuerst die Klassenleitung. Bei allgemeinen Fragen sollten Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese wenden. Bei Fachproblemen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft zur Verfügung. Gerne ist aber auch die Schulleitung bereit, Sie im persönlichen Gespräch zu unterstützen.

Elterngespräche

Elterngespräche sind generell nach Absprache möglich. Jeder Lehrer bietet Gesprächszeiten an. Bitte vorher telefonisch in der Schule oder per Mitteilungsblatt den genauen Termin festlegen.

Betreuung

Die Schloss-Schule Neuhof ist eine Schule mit Betreuungsangebot bis zur 6. Stunde (13.15 Uhr). Dieses Angebot gilt von Montag bis Freitag. Es handelt sich hierbei um eine reine „Spielebetreuung" (keine Hausaufgabenbetreuung oder warmes Essen).

Darüber hinaus existiert am Montag, Mittwoch & Donnerstag die Möglichkeit, Ihr Kind bis max. 16 Uhr für die pädagogische Nachmittagsbetreuung anzumelden. Diese umfasst zunächst eine Essenspause. Essen kann mitgebracht oder kostenpflichtig in der Mensa konsumiert werden. Bitte beachten Sie für die An- und Abmeldung den Elternbrief auf der Homepage.


Anschließend erfolgt eine „Hausaufgabenzeit“, die durch eine Lehr- oder eine Betreuungskraft der Schule betreut wird. Hierbei handelt es sich nicht um ein Nachhilfeangebot. Auch kann nicht das vollständige Bearbeiten der Hausaufgaben garantiert werden. Dies hängt sicherlich vom Umfang der Hausaufgaben, als auch von Arbeitstempo und Zielstrebigkeit des jeweiligen Kindes ab.

Pausenfrühstück

Wir sind eine Schule mit Gesundheitszertifikat. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb keine gesüßten Getränke oder Nahrungsmittel mit in die Schule. Helfen Sie Ihrem Kind, den Schultag und seine vielseitigen Aufgaben zu meistern, indem Sie generell für eine ausgewogene und gesunde Ernährung sorgen! Dies beginnt bereits mit einem kleinen Frühstück zuhause!

In der Schule frühstücken wir im ersten Schuljahr zunächst gemeinsam, bevor die Kinder dann auf den Pausenhof gehen. Wasser bekommen wir in regelmäßigen Abständen geliefert. Hierzu sind pro Halbjahr 5 € zu entrichten. Die Erfahrung zeigt, dass wenn alle Kinder Wasser trinken, dies zur Selbstverständlichkeit wird und sie während der Schulzeit nicht das Bedürfnis nach gesüßten Getränken entwickeln.

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist für den schulischen Erfolg Ihres Kindes von großer Bedeutung.

Vertrauen, Interesse, Neugier und Begeisterung der Eltern gegenüber Schule und unterrichtlichen Themen übertragen sich auf Ihr Kind und prägen die Einstellung des Schülers nicht nur gegenüber den Menschen, die sie in der Schule begleiten und fördern wollen, sondern auch der Einstellung zum Lernen.

 

Neben dem persönlichen Gespräch zwischen Eltern und Lehren gibt es außerdem eine Reihe von schulischen Gremien (z. B. Elternbeirat, Schulkonferenz), die diese Zusammenarbeit ermöglichen und vertiefen sollen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an Projekten und Veranstaltungen aktiv beteiligen.

Umgangsformen an unserer Schule

Wir sind der Meinung, dass sich eine Gemeinschaft auch dadurch charakterisiert, wie Ihre Mitglieder miteinander umgehen. Einfache Formen des Begrüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens und des Entschuldigens werden an unserer Schule den Kindern durch sinnvollen Gebrauch vermittelt. Jeden Monat stellen wir dafür ein Motto auf, das einen Aspekt besonders herausstellen soll.

Wir freuen uns über Ihre häusliche Unterstützung bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen.

Hinweise für den Sportunterricht

Im Sportunterricht soll sportgerechte Kleidung (Hallenschuhe mit hellen Sohlen, T-Shirt, Hose/Shorts, Jacke) getragen werden. Die Schuhe müssen dabei entweder einen Klettverschluss haben oder von Ihrem Kind selbst gebunden werden können.

Uhren und Schmuck sind selbstständig abzulegen oder abzukleben. Lange Haare werden zusammengebunden.

 

Sollte ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen können, muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Schulbücher

Im ersten Schuljahr handelt es sich bei den Arbeitsheften um Verbrauchsmaterial, das nicht zurückgegeben werden muss. Die Fibel ist jedoch Ausleihmaterial.

Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler Bücher, die Eigentum des Landes Hessen sind. Sie dürfen nicht beschädigt werden und sind deshalb mit einer Schutzhülle zu versehen (bitte keinen Tesafilm an den Innenseiten der Bücher befestigen!).

 

Generell sollten Sie darauf achten, dass das Kind mit den Schulbüchern und Arbeitsheften sorgsam umgeht.

 

Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt eine Schadensersatzleistung.

Schulweg

  • Es empfiehlt sich, den Schulweg bzw. den Weg zur Bushaltestelle mit Ihrem Kind mehrfach gemeinsam zu gehen, damit ihm dieser Weg rechtzeitig vertraut wird.

  • Helle Kleidung hilft, dass Ihr Kind im Straßenverkehr rechtzeitig erkannt wird und dadurch weniger gefährdet ist. Entsprechende Reflektoren finden sich oft schon an Schulranzen und Bekleidung.

  • Alle Gefahrenquellen können weder Sie zu Hause noch wir in der Schule ausschließen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Kinder zur Selbständigkeit im Straßenverkehr erzogen werden.

  • richtige Verhalten an der Desweiteren findet für alle ersten Schuljahre und die Vorklasse an einem Tag eine Busschulung und an einem anderen Tag eine Verkehrsschulung der ADAC Stiftung ‚ADACUS‘ statt.

Entschuldigungen

Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Nach dem Hessischen Schulgesetz sind Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Entschuldigungen im Krankheitsfall sind daher generell zeitnah nach der Rückkehr in die Schule in schriftlicher Form bei der Klassenlehrerin abzugeben. Ein vorgefertigtes Formular hierzu finden Sie auf der Schulhomepage unter dem Punkt „Formulare/Mitteilungen".

Generell muss am Morgen der Erkrankung ein kurzer Anruf in der Schule erfolgen, sodass die Lehrer in Kenntnis gesetzt sind, dass und warum ein Kind fehlt. Arztbesuche sollten auf den Nachmittag gelegt werden. Ist ein dringender Facharzttermin wahrzunehmen, sprechen Sie dies bitte mit der Klassenleitung ab.
 

Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, ist dieses nicht vorzeitig vom Unterricht abzuholen. Auch beim Zuschauen kann man lernen und evtl. der Lehrkraft oder Mitschüler-innen und Mitschülern helfend zur Seite stehen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann. Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Sollte es Ihrem Kind nicht möglich sein, die Hausaufgaben ungefähr in diesem Zeitrahmen zu erledigen, können nach Absprache mit der Fachlehrerin individuelle Lösungen gefunden werden. Bitte geben Sie uns Rückmeldung!

 

Generell gilt bei den Hausaufgaben das Motto Maria Montessoris: „Hilf mir, es selbst zu tun.“
 

Zusätzliche Informationen:

Farben:

rot = Deutsch

blau = Mathematik

grün = Sachunterricht

gelb = Musik

weiß = Religion

 

Sollte ihr Kind an einem Schultag aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht anwesend sein können, ist es Pflicht des Kindes bzw. der Eltern, sich die Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien des Schulvormittags zu organisieren.

 

Hierbei hat es sich als sinnvoll erwiesen, sich mit ein oder zwei Kindern aus der Nachbarschaft abzusprechen, die im Abwesenheitsfall die Hausaufgaben mitbringen.

Klassenarbeiten

Im ersten Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet.

Zeugnisse

Die Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Schuljahres erhalten nur zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis.

Im 1. Schuljahr werden die Lernentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten, besondere Fähigkeiten und Schwächen, soziales Verhalten und Mitarbeit des Kindes in Form einer allgemeinen Beurteilung dargestellt. Noten werden nicht erteilt, sondern die Kinder erhalten ein Verbalzeugnis.

Freiwillige Wiederholungen können auf Antrag der Eltern erfolgen. Dieser Antrag ist schriftlich bis zu sechs Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Ende des Schuljahres zu stellen.

Schulranzen

Ein Kind sollte nur die Sachen im Schulranzen tragen, die es für den jeweiligen Schultag benötigt (und nicht für die ganze Schulwoche). Bitte unterstützen Sie ihr Kind am Anfang dabei, den Schulranzen für den nächsten Schultag zu packen. Am besten legen Sie hierzu eine wiederkehrende Tageszeit fest. Kommunizieren Sie Ihrem Kind aber, dass es letztendlich selber für den Inhalt seines Ranzens verantwortlich ist. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% des Körpergewichts nicht überschreiten.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen der Lehrmittelfreiheit des Landes Hessen das Lese- und Rechenbuch im ersten Schuljahr unentgeltlich.